In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.
Elternversammlung
Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung werden die Eltern über personelle Veränderungen, sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten informiert. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.
Elternbeirat
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtitigen
Rat der Tageseinrichtung
Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung, sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern