Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen geschieht auf der Grundlage des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) vom 01. August 2008 und deren aktualisierte Ausführung von 2020. Sie ist ebenfalls orientiert an den Bildungsgrundsätzen die in Nordrhein-Westfalen gelten.
Die dort genannten Anforderungen bilden die rechtliche Basis für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes. Darüber hinaus ist es unser Bestreben, die Qualität der Arbeit und Leistungen gemäß der Rot-Kreuz-Grundsätze über die gesetzlich genannten Mindestanforderungen hinaus zu erbringen.
Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt bieten umfassende Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung im weiteren Umfeld der Familie. Für jüngere Kinder sind sie häufig der Ort für erste Erfahrungen außerhalb des Elternhauses.
Unsere pädagogische Arbeit ist auf die ganzheitliche Entwicklung der Kinder ausgerichtet, um deren Persönlichkeits-, Sozial-, Sach- und Emotionalkompetenz sowie deren Kreativität zu fördern. Durch eine individuelle Förderung des Kindes, kann es zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwachsen.
Wir orientieren uns in unserem pädagogischen Alltag an dem Early Excellence Ansatz.