Auftrag und GrundsätzeAuftrag und Grundsätze

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Auftrag und Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes

Tageseinrichtungen für Kinder haben einen seit 200 Jahren geschichtlich gewachsenen und später gesetzlich verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag. In seiner Satzung vom 19.06.1970 hat sich das Deutsche Rote Kreuz zur Jugendpflege, Jugendsatzung und Jugendsozialarbeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagesstätten. Der Betrieb solcher Einrichtungen ist also fester Aufgabenbestandteil des DRK.

Für das DRK heißt dies, die Idee und das Wirken seines Gründers Henry Dunant, über die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes in einer kindgemäßen Form den Kindern nahe zu bringen.