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Zusammenarbeit mit Eltern

Mitwirkung von Eltern in unserer Kita

Zu Beginn jedes Kindergartenjahres wird der Elternbeirat auf der Elternvollversammlung (zu der alle Erziehungsberechtigten der Tageseinrichtung gehören) gewählt. Dieses Amt ist für die Dauer eines Kindergartenjahres bestimmt. An der Elternvollversammlung dürfen alle anwesenden Erziehungsberechtigten teilnehmen und sind mit einer Stimme wahlberechtigt.

Die Eltern der einzelnen Gruppen wählen einen ersten Vorsitzenden und einen Vertreter in den Elternbeirat.

Aufgaben des Elternbeirates

Der Elternbeirat soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger fördern.

Er soll die Interessen und Ideen aller Erziehungsberechtigten aus dem Kindergarten mit einbringen.

Der Elternbeirat trifft sich mindestens dreimal jährlich mit den Gruppenleitungen und der Kindergartenleitung.

Wir werden die Eltern in Absprache mit dem Elternbeirat rechtzeitig über die einzelnen Vorbereitungstreffen informieren und hoffen auf eine rege Beteiligung!

Neben der Funktion des Elternbeirates gibt es für alle Eltern viele Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung am Kindergarten-Alltag. Wir wünschen uns eine gute Zusammenarbeit mit allen Eltern zum ‘Wohl Ihres Kindes', in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre.

Der Elternbeirat für das Kindergartenjahr 2022 - 2023

                                                                        Gruppe Sandkörner

                                                         1. Vorsitzender: Michelle Zolda, 2. Vorsitzender: Sven Siewerth


                                                                                  Gruppe Seesterne

                                                                   1. Vorsitzende: Rilana Schlierkamp, 2. Vorsitzende: Katharina Twiling


                                                                             Gruppe Wellenreiter

                                                                   1. Vorsitzender: Daniel Stiens, 2. Vorsitzende: Sarah Westrup


Rat der Tageseinrichtung

Zum „Rat der Tageseinrichtung für Kinder" gehören jeweils die ersten Vorsitzenden des Elternbeirats aus den drei Gruppen, die zwei Gruppenleitungen, der Trägervertreter und die Leitung der Tageseinrichtung.

Aufgaben des Rates

Er hat eine beratende Funktion bei den Grundsätzen der Erziehungs- und Bildungsarbeit.

  • Er bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung des Kindergartens.
  • Er legt die Kriterien für die Neuaufnahmen fest.