Zu Beginn jedes Kindergartenjahres wird der Elternbeirat auf der Elternvollversammlung (zu der alle Erziehungsberechtigten der Tageseinrichtung gehören) gewählt. Dieses Amt ist für die Dauer eines Kindergartenjahres bestimmt. An der Elternvollversammlung dürfen alle anwesenden Erziehungsberechtigten teilnehmen und sind mit einer Stimme wahlberechtigt.
Die Eltern der einzelnen Gruppen wählen einen ersten Vorsitzenden und einen Vertreter in den Elternbeirat.
Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger fördern.
Er soll die Interessen und Ideen aller Erziehungsberechtigten aus dem Kindergarten mit einbringen.
Der Elternbeirat trifft sich mindestens dreimal jährlich mit den Gruppenleitungen und der Kindergartenleitung.
Wir werden die Eltern in Absprache mit dem Elternbeirat rechtzeitig über die einzelnen Vorbereitungstreffen informieren und hoffen auf eine rege Beteiligung!
Neben der Funktion des Elternbeirates gibt es für alle Eltern viele Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung am Kindergarten-Alltag. Wir wünschen uns eine gute Zusammenarbeit mit allen Eltern zum ‘Wohl Ihres Kindes', in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre.