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Betriebsrat der

„DRK Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH“

Im Mai 22 wurde in der DRK Kindertageseinrichtung im Kreis Coesfeld gGmbH ein Betriebsrat gewählt. Er besteht aus 11 Vollmitgliedern und vier Ersatzmitgliedern. Der Betriebsrat vertritt im Unternehmen die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber, denn dem einzelnen Arbeitnehmer fällt es häufig schwerer seine Bedürfnisse gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Der Betriebsrat wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Er hat in vielen Fragen ein Mitspracherecht. Dabei ist, zum Wohl der Arbeitnehmer*innen und des Betriebs, auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Art, mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten.

Dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat für den Arbeitgeber arbeitet. Vielmehr ist der Betriebsrat eine Kontrollinstanz um darauf zu achten, dass im Betrieb geltende Normen und Vorschriften eingehalten werden. 

Für alle Kollegen und Kolleginnen in der gGmbH sind wir Ansprechpartner und unser Ziel ist es, uns für Eure Interessen und Belange einzusetzen. Arbeitnehmer*innen sollten sich nicht scheuen, bei Problemen den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Dabei ist es selbstverständlich, dass bei allen Fragestellungen, Problemen und Hilfegesuchen eine absolute Vertraulichkeit gewahrt bleibt.


Betriebsratsvorsitzender

Fabian Poschmann

Staatlich anerkannter Erzieher

Tel: 02541 9442-1161
Mobil: 01577 7416864

f.poschmann(at)drk-coe.de

Stellv. Betriebsratsvorsitzende

Doris Form

Dipl. Pädagogin

Tel: 02541 9442-1162
Mobil: 01577 7415404

d.form(at)drk-coe.de

Betriebsausschuss

Nele Honermann

Staatlich anerkannte Erzieherin

Kita: Zwergenland in Rosendahl

n.honermann(at)drk-coe.de

Holger Schilling

Hausmeister

Kita: Seestern in Lüdinghausen

h.schilling(at)drk-coe.de

Karin Ewelt

Staatlich anerkannte Erzieherin

Kita: Bewegungskita Regenbogen in Olfen

k.ewelt(at)drk-coe.de

Ruth Heyrich

Staatlich anerkannter Erzieherin
Fachkraft für Reggiopädagogik

Kita: EntdeckungsReich in Lüdinghausen

r.heyrich(at)drk-coe.de

Elke Drewer

Staatlich anerkannte Erzieherin

Kita: Abenteuerland in Appelhülsen

e.drewer(at)drk-coe.de

Annegret Beeke

Staatlich anerkannte Erzieherin

Kita: Familienzentrum Fidus in Rosendahl

a.beeke(at)drk-coe.de

Felix Wrobel

Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Kita: Höckenkamp in Lüdinghausen

f.wrobel(at)drk-coe.de

Julia Schemmer

Staatlich anerkannte Erzieherin

Kita: LüdiBurg in Lüdinghausen

j.schemmer(at)drk-coe.de

Mike Kerstin

Hausmeister

Kita: LüdiBurg in Lüdinghausen

m.kerstin(at)drk-coe.de


Aufgaben des Betriebsrates:

§80 Absatz 1 BetrVG

 (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
  2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
  2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;
  2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;
  3. Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken; er hat die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten;
  4. die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;
  5. die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer eng zusammenzuarbeiten; er kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen anfordern;
  6. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;
  7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
  8. die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern;
  9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.